KI-Bilder in Pressemitteilungen kennzeichnen: Was ab August 2026 gilt
Seit dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Für die Pressearbeit heißt das: KI-erzeugte Bilder müssen erkennbar sein. Was die Regel verlangt, wie eine saubere Kennzeichnung aussieht – und warum sie auch ohne Gesetz richtig wäre.
Stand: 9. September 2026
Was die EU-KI-Verordnung verlangt
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet dazu, künstlich erzeugte oder veränderte Bild-, Audio- und Videoinhalte als solche offenzulegen, wenn sie realen Inhalten ähneln. Die Kennzeichnung muss klar und erkennbar sein. Die Pflichten gelten ab dem 2. August 2026.
Für Pressearbeit ist der Anwendungsfall eindeutig: Ein Produktbild, das kein Foto ist, sondern von einem Bildmodell erzeugt wurde, sieht aus wie ein Foto. Genau dieser Eindruck von Echtheit löst die Pflicht aus.
Vier Herkunftsarten, die Sie unterscheiden sollten
- Foto. Mit einer Kamera aufgenommen, allenfalls in Helligkeit, Ausschnitt und Farbe bearbeitet. Keine Kennzeichnungspflicht.
- Rendering. Computergeneriert, aber nicht durch ein KI-Modell – etwa ein 3D-Modell eines Produkts. Kennzeichnung als Rendering ist üblich und ehrlich.
- Komposition. Reale Aufnahme mit generativ ergänzten oder entfernten Bildteilen. Kennzeichnungspflichtig, sobald der ergänzte Teil den Bildinhalt verändert.
- KI-generiert. Vollständig von einem trainierten Modell erzeugt. Kennzeichnungspflichtig.
So sieht eine saubere Kennzeichnung aus
Sichtbar. Direkt am Bild, in der Bildunterschrift, ohne Ausweichformulierung: „Bild: Rokstyle (KI-generiert)". Nicht im Impressum, nicht am Seitenende, nicht in einem Sammelhinweis für die gesamte Website.
Maschinenlesbar. In den strukturierten Daten der Seite, mit einem standardisierten Herkunftswert aus dem Vokabular des International Press Telecommunications Council. So können Bildsuchen, Redaktionssysteme und KI-Dienste die Herkunft auslesen, ohne die Bildunterschrift interpretieren zu müssen.
Konsistent. Dieselbe Angabe sichtbar und maschinenlesbar. Ein Bild, das sichtbar als Foto ausgewiesen ist und maschinenlesbar als KI-generiert, ist schlimmer als gar keine Angabe.
Warum das auch ohne Gesetz richtig wäre
Eine Pressemitteilung ist eine Tatsachenbehauptung. Wer ein Bild mitliefert, das ein Produkt, eine Person oder eine Situation zeigt, behauptet damit, dass es diese Situation gibt. Ein nicht gekennzeichnetes KI-Bild ist an dieser Stelle keine Gestaltungsentscheidung, sondern eine falsche Angabe.
Redaktionen prüfen zunehmend systematisch auf Bildherkunft. Ein Absender, bei dem ein nicht gekennzeichnetes KI-Bild auffällt, verliert Vertrauen – und zwar für alle künftigen Meldungen, nicht nur für diese eine.
Wie Leitquelle damit umgeht
Bei jeder Einreichung ist die Bildherkunft ein Pflichtfeld: Foto, Rendering, Komposition oder KI-generiert. Die Angabe erscheint sichtbar unter dem Bild und maschinenlesbar in den strukturierten Daten. Ohne Angabe wird ein Bild nicht veröffentlicht.
Beispiel: Frankies (LQ-0008) mit gekennzeichnetem Bildmaterial.
Weiter: JSON-LD für Pressemitteilungen und Pressemitteilung veröffentlichen.
Häufige Fragen
- Muss ich KI-generierte Bilder in einer Pressemitteilung kennzeichnen?
- Ja. Nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) müssen KI-erzeugte oder KI-veränderte Bild-, Audio- und Videoinhalte als solche erkennbar gemacht werden; die entsprechenden Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026. Unabhängig davon ist die Kennzeichnung presseethisch geboten, weil eine Pressemitteilung eine Tatsachenbehauptung ist.
- Wie kennzeichne ich ein KI-Bild richtig?
- Sichtbar mit einem Zusatz direkt am Bild, etwa „Bild: Musterfirma (KI-generiert)". Zusätzlich maschinenlesbar in den strukturierten Daten der Seite mit einem standardisierten Herkunftswert. Vage Formulierungen wie „mit KI-Unterstützung erstellt" genügen nicht, weil sie offenlassen, ob das Motiv real ist.
- Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für bearbeitete Fotos?
- Für übliche Bildbearbeitung wie Helligkeit, Ausschnitt oder Farbkorrektur nicht. Sobald jedoch Bildinhalte mit generativen Werkzeugen hinzugefügt, entfernt oder ersetzt werden und der Eindruck von Echtheit entsteht, greift die Transparenzpflicht. Bei Zweifeln ist die Kennzeichnung der sichere Weg.
- Was ist der IPTC Digital Source Type?
- Ein standardisiertes Vokabular des International Press Telecommunications Council, das die Herkunft eines Bildes maschinenlesbar beschreibt – etwa Aufnahme mit einer Kamera, computergeneriertes Rendering, Mischung aus realen und synthetischen Anteilen oder vollständig durch ein trainiertes Modell erzeugtes Bild. Leitquelle hinterlegt diesen Wert für jedes Bild in den strukturierten Daten.
- Wer haftet, wenn ein KI-Bild nicht gekennzeichnet ist?
- Die Verantwortung liegt beim Anbieter der Inhalte, also beim Unternehmen, das die Pressemitteilung herausgibt. Portale und Agenturen sind mit in der Pflicht, wenn sie die Inhalte veröffentlichen. Leitquelle fragt die Bildherkunft deshalb bei jeder Einreichung verbindlich ab und veröffentlicht keine Bilder ohne Herkunftsangabe.
Bildherkunft von Anfang an dokumentiert
Leitquelle fragt die Herkunft bei jeder Einreichung ab und kennzeichnet sichtbar und maschinenlesbar.
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